Verantwortlich für die Ladungssicherung

verrutschte Ladung
Fahrer – vor und während der Fahrt
Spediteur – Fahrzeughalter
Hersteller – Versender
Versandleiter – Verlader
Evtl. auch der Entscheider für die Verpackung, Besteller von Fahrzeugen und Hilfsmittel, der Gefahrgutbeauftragte.
Der Fahrzeugführer ist zur Kontrolle der Ladungssicherung verpflichtet, auch wenn eine dritte Person das Fahrzeug beladen hat. Notfalls hat er die Durchführung der Fahrt zu verweigern.
Diese Pflichten bestehen für den Fahrzeugführer während der Durchführung des Transportes:
Pflicht zur Kontrolle der Ladungssicherung und Lastverteilung vor Fahrtantritt
Pflicht zur Kontrolle und Nachbesserung der Ladungssicherung während des Transportes
Pflicht zur Einrichtung des Fahrverhaltens auf die Ladung
Der Fahrzeughalter ist für den ordnungsgemäßen Zustand und für die ordnungsgemäße Ausrüstung des Fahrzeuges verantwortlich.
Der Verlader ist nach dem Gesetz zur Ladungssicherung verpflichtet, er darf die Verantwortung nicht an den Fahrer abgeben. Wurde im Betrieb keine Person zur Ladungssicherung benannt, kann die Verantwortung über den Vorgesetzten bis zur Geschäftsleitung reichen.
Sicherung der Ladung

gesicherte Ladung
Beim transportieren von Ladung auf der Straße ist das Ladegut so zu sichern, dass dieses beim anfahren, bremsen, beim durchfahren von Kurven und bei plötzlichen Ausweichmanövern nicht verrutschen, nicht wegrollen oder gar von der Ladefläche fallen kann. Auch muss es nicht sein unnötigen Lärm durch das Ladegut zu verursachen.
Gegen diese Krafteinwirkung muss im Straßenverkehr gesichert werden
Vorwärts wirkende Kräfte 0,8 G 80% des Ladungsgewichtes
Rückwärts wirkende Kräfte 0,5 G 50% des Ladungsgewichtes
Seitwärts wirkende Kräfte 0,5 G 50% des Ladungsgewichtes
Zur Beachtung kommen die in der Speditions- und Fuhrbetriebes anerkannten Richtlinien der DIN- und EN-Normen sowie hauptsächlich der VDI-Richtlinie 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“.
VDI – Verein Deutscher Ingenieure
DIN – Deutschen Instituts für Normung
BGF – Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Quelle: Lkw-Auskunft.com