Führerscheinklassen

Führerscheinklasse AM

Beschreibung:
zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.

Erwerb: ab 16 Jahren

Setzt voraus: keine

Schließt ein: keine

Führerscheinklasse A1

Beschreibung:
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Erwerb: ab 16 Jahren

Setzt voraus: keine

Schließt ein: AM

Führerscheinklasse A2

Beschreibung:
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind .

Erwerb: ab 18 Jahren

Setzt voraus: keine

Schließt ein: A1, AM

Bemerkungen:
Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 genügt eine praktische Prüfung zum Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A.

Führerscheinklasse A

Beschreibung:
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Erwerb: ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis der Klasse A2 bzw. AB.

Setzt voraus: keine

Schließt ein: A1, A2, AM

Bemerkungen:
Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb entfällt ab dem 24. Lebensjahr

Führerscheinklasse B

Beschreibung:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer).

Erwerb: ab 18 Jahren und begeleitetes Fahren ab 17

Setzt voraus: keine

Schließt ein: AM, B1

Bemerkungen:
Auch mit Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 4,25 t) oder mit Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t). Letztere Kombination kann durch Schlüsselzahl 96 auf 4,25 t zulässiger Zuggesamtmasse erweitert werden.

Führerscheinklasse BE

Beschreibung:
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt).

Erwerb: ab 18 Jahren und begeleitetes Fahren ab 17

Setzt voraus: B

Schließt ein: keine

Bemerkungen:
Anhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Hinweis: B96 ist keine eigene Führerscheinklasse für Anhänger, sondern nur eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96!

Führerscheinklasse C1

Beschreibung:
Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer).

Erwerb: ab 18 Jahren

Setzt voraus: B

Schließt ein: keine

Bemerkungen:
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig.

Führerscheinklasse C

Beschreibung:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer).

Erwerb: ab 18 Jahren

Setzt voraus: B

Schließt ein: C1

Bemerkungen:
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig.

Führerscheinklasse C1E

Beschreibung:
Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, sowie Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.

Erwerb: ab 18 Jahren

Setzt voraus: C1

Schließt ein: BE

Bemerkungen:
Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t.

Führerscheinklasse CE

Beschreibung:
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.

Erwerb: ab 18 Jahren

Setzt voraus: C

Schließt ein: BE, C1E, D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden.

Bemerkungen:
Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig.

 

Quellen für alle Führerscheinklassen: Wikipedia