Führerscheinklassen – Ausbildung

Wir von der Fahrschule Fred Müller in Hachenburg im Westerwald bieten eine umfangreiche Möglichkeit zum Erwerb verschiedener Führerscheinklassen.
Angefangen vom PKW-Führerschein mit oder ohne Anhänger, den verschiedenen Zweiradführerscheinen vom Mofa bis zum Motorrad, LKW-Führerscheine aller Klassen bis zum Traktorführerschein der Klassen L und T.

Die von unserer Fahrschule angebotenen Führerscheinklassen im Detail aufgelistet sind:

 

Führerscheine für Zweiräder:

Führerscheinklasse AM

Beschreibung:
Zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, bis 4 kW, 50 cm³, bis 270 kg leer.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h, bis 6 kW, bis 50 cm³, bis 425 kg leer.

Erwerb: ab 16 Jahren

Setzt Führerscheinklasse voraus: keine

Schließt Führerscheinklasse ein: keine

Führerscheinklasse A1

Beschreibung:
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Erwerb: ab 16 Jahren

Setzt Führerscheinklasse voraus: keine

Schließt Führerscheinklasse ein: AM

Führerscheinklasse A2

Beschreibung:
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind .

Erwerb: ab 18 Jahren

Setzt Führerscheinklasse voraus: keine

Schließt Führerscheinklassen ein: A1, AM

Bemerkungen:
Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 genügt eine praktische Prüfung zum Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A.

Führerscheinklasse A

Beschreibung:
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Erwerb: ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis der Klasse A2 bzw. AB.

Setzt Führerscheinklasse voraus: keine

Schließt Führerscheinklassen ein: A1, A2, AM

Bemerkungen:
Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb entfällt ab dem 24. Lebensjahr


Führerscheine für PKWs:

Führerscheinklassen B, B197 und B196

Beschreibung der Klasse B:

Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Fahren mehrspuriger Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrer.
Voraussetzung für den Erwerb ist ein Mindestalter ab 18 Jahren oder begleitetes Fahren ab 17 (BF17).

Setzt Führerscheinklasse voraus: keine

Schließt Führerscheinklassen ein: AM, B1

Bemerkungen:
Auch mit Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 4,25 t) oder mit Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t). Letztere Kombination kann durch Schlüsselzahl 96 auf 4,25 t zulässiger Zuggesamtmasse erweitert werden.

Beschreibung der Klasse B197:
Mit der Führerscheinklasse B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.
Dabei gelten die folgenden Bedingungen:
– die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt
– mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
– mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer

Beschreibung der Klasse B196:
Der Eintrag der Führerscheinklasse B196 nach bestandener Fahrprüfung der Klasse B berechtigt zum Führen von Zweirädern der Führerscheinklasse A1 bis 125 ccm mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, sowie das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW.
Statt einer Prüfung genügt für den Eintrag eine Fahrerschulung durch einen Fahrlehrer oder durch eine dafür berechtigte Person.
Die Führerscheinklasse B196b gilt nur für Deutschland.

Führerscheinklasse BE

Beschreibung:
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt).

Erwerb: ab 18 Jahren und begeleitetes Fahren ab 17

Setzt Führerscheinklasse voraus: B

Schließt Führerscheinklasse ein: keine

Bemerkungen:
Anhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Hinweis: B96 ist keine eigene Führerscheinklasse für Anhänger, sondern nur eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96!

Führerscheine für LKWs:

Führerscheinklasse C1

Beschreibung:
Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer).

Erwerb: ab 18 Jahren

Setzt Führerscheinklasse voraus: B

Schließt Führerscheinklasse ein: keine

Bemerkungen:
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig.

Führerscheinklasse C

Beschreibung:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer).

Erwerb: ab 18 Jahren

Setzt Führerscheinklasse voraus: B

Schließt Führerscheinklasse ein: C1

Bemerkungen:
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig.

Führerscheinklasse C1E

Beschreibung:
Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, sowie Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.

Erwerb: ab 18 Jahren

Setzt Führerscheinklasse voraus: C1

Schließt Führerscheinklasse ein: BE

Bemerkungen:
Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t.

Führerscheinklasse CE

Beschreibung:
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.

Erwerb: ab 18 Jahren

Setzt Führerscheinklasse voraus: C

Schließt Führerscheinklassen ein: : BE, C1E, D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden.

Bemerkungen:
Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig.

 

Führerscheine für Traktoren:

 

Führerscheinklasse L

Mit der Fahrerlaubnisklasse L dürfen Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger max. 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.

Die Klasse L kann mit 16 Jahren erworben werden. Des Weiteren ist Klasse L in den Fahrerlaubnisklassen B und T mit eingeschlossen. Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse L berechtigt nur zum Führen von entsprechenden Fahrzeugen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken.

Soll eines der oben genannten Fahrzeuge aus anderen Gründen gefahren werden (z. B. zu Ausstellungen), muss eine der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges entsprechende Fahrerlaubnis (B, C1 oder C, bei Anhängerbetrieb gegebenenfalls BE, C1E oder CE) vorhanden sein.

Die Zweckbindung der Klasse L gilt nur für Fahrerlaubnisse, die ab dem 1. Januar 1999 erteilt wurden. Wurde eine vor diesem Datum erteilte Fahrerlaubnis umgeschrieben, so ist die Zweckbindung der Klasse L in der Regel durch Eintrag der Schlüsselzahl 174 aufgehoben.

Führerscheinklasse T

Mit der Fahrerlaubnisklasse T dürfen Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen bis 40 km/h gefahren werden.

Die Klasse T kann mit 16 Jahren erworben werden. Des Weiteren ist Klasse T in der Fahrerlaubnisklasse CE mit eingeschlossen oder kann gegebenenfalls beim Umtausch eines Führerscheins der Klasse 3 zusätzlich beantragt werden.

Die Beschränkung auf land- und forstwirtschaftliche Zwecke (siehe Klasse L) gilt auch für die Klasse T. Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse T schließt die Klassen AM und L mit ein.

 

Quellen für alle Führerscheinklassen: Wikipedia und ADAC