Führerscheinklasse AM
Beschreibung:
zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
Erwerb: ab 16 Jahren
Setzt voraus: keine
Schließt ein: keine
Führerscheinklasse A1
Beschreibung:
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Erwerb: ab 16 Jahren
Setzt voraus: keine
Schließt ein: AM
Führerscheinklasse A2
Beschreibung:
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind .
Erwerb: ab 18 Jahren
Setzt voraus: keine
Schließt ein: A1, AM
Bemerkungen:
Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 genügt eine praktische Prüfung zum Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A.
Führerscheinklasse A
Beschreibung:
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Erwerb: ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis der Klasse A2 bzw. AB.
Setzt voraus: keine
Schließt ein: A1, A2, AM
Bemerkungen:
Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb entfällt ab dem 24. Lebensjahr
Führerscheinklasse B
Beschreibung:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer).
Erwerb: ab 18 Jahren und begeleitetes Fahren ab 17
Setzt voraus: keine
Schließt ein: AM, B1
Bemerkungen:
Auch mit Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 4,25 t) oder mit Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t). Letztere Kombination kann durch Schlüsselzahl 96 auf 4,25 t zulässiger Zuggesamtmasse erweitert werden.
Führerscheinklasse BE
Beschreibung:
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt).
Erwerb: ab 18 Jahren und begeleitetes Fahren ab 17
Setzt voraus: B
Schließt ein: keine
Bemerkungen:
Anhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Hinweis: B96 ist keine eigene Führerscheinklasse für Anhänger, sondern nur eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96!
Führerscheinklasse C1
Beschreibung:
Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer).
Erwerb: ab 18 Jahren
Setzt voraus: B
Schließt ein: keine
Bemerkungen:
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig.
Führerscheinklasse C
Beschreibung:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer).
Erwerb: ab 18 Jahren
Setzt voraus: B
Schließt ein: C1
Bemerkungen:
Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig.
Führerscheinklasse C1E
Beschreibung:
Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, sowie Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Erwerb: ab 18 Jahren
Setzt voraus: C1
Schließt ein: BE
Bemerkungen:
Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t.
Führerscheinklasse CE
Beschreibung:
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.
Erwerb: ab 18 Jahren
Setzt voraus: C
Schließt ein: BE, C1E, D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden.
Bemerkungen:
Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig.
Quellen für alle Führerscheinklassen: Wikipedia