Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Du möchtest deinen PKW-Führerschein bereits mit 17 Jahren erwerben?
Kein Problem, denn begleitetes Fahren ab 17 (BF 17) ist eine Sonderregelung bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.
Dabei wird es dir ermöglicht, bereits mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben.
Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit einer Auflage verbunden, so darfst du bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson fahren.
Die Probezeit für das begleitende Fahren mit 17 beträgt wie beim regulären Führerschein zwei Jahre.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar das Fahren ohne Begleitung vor Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Nämlich dann, wenn du beispielsweise nachweisen kannst, dass der Weg zu deiner Arbeitsstelle nur mit einem Auto in zumutbarer Zeit erreichbar ist. Jedoch setzt der Gesetzgeber zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung die Messlatte sehr hoch. So ist in jedem Fall eine medizinisch-psychologische Untersuchung notwendig.
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Führerschein für bestimmte Fahrzeuge bereits mit 15 und 16 Jahren zu erwerben.
Mehr dazu erfährst du unter: Auto fahren mit 15 oder 16 Jahren.