Berufskraftfahrer Qualifikation

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ab dem 10. September 2009

Am 14. August 2006 beschloss der Bundestag das „Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz“ (BKrFQG).
Ab dem 10.09.2009 müssen alle Führerscheinneulinge, die Grundqualifikation mit einer Prüfung ablegen, um im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig zu sein. Die staatlich vorgeschriebene Weiterbildung gilt ebenfalls für alle Fahrer. Innerhalb von fünf Jahren müssen die Weiterbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden.

 

Aus und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer

Ziele:
Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr
Gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU
Beruflichen Fähigkeiten und wichtige Kenntnisse
Rationales Fahrverhalten – wirtschaftliches Fahren
Über:
Fahrverhalten
Fahrzeugsicherheit
Ladungssicherung
Verkehrsrecht
Wer:
Fahrerlaubnis D1, D1E, D, DE (Bus) seit dem 09. September 2008
Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE ab dem 09. September 2009
Im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr, Werksverkehr und auch Aushilfen
Die deutsche Staatsangehörige sind, zur EU, oder einem Staat gehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat

Wer vor diesen Daten seine Fahrerlaubnis erworben hat, muss alle 5 Jahre bis spätestens zum 10.09.2013 Klasse D oder 10.09.2014 Kasse C, eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden vorweißen.

Ausnahmen:
Kraftfahrzeuge deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet
Bundeswehr, Truppe, Polizei des Bundes und der Länder, Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr
Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten
Zum Zwecke der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden
In Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind
Die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind
Zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt
Bei Nichtbeachtung:
Bußgeld für Fahrer bis 5 000 EUR
Für Unternehmer bis 20 000 EUR

Erwerb der Grundqualifikation

Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“

„Grundqualifikation“ bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch Ablegen einer 240-minütigen praktischen Prüfung

„Beschleunigte Grundqualifikation“ durch die Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und das erfolgreiche Ablegen einer 90-minütigen theoretischen IHK Prüfung

Ausbildung zum Berufskraftfahrer

In einer Ausbildung mit erfolgreichem Abschluss zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb, ist die Grundqualifikation mit enthalten (§ 4 Nr. 2 BKrFQG).
Die in der dreijährigen Lehrzeit erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten übersteigen die Anforderungen der Grundqualifikation bei weitem. Zu der Ausbildung zählt, der Erwerb der Fahrerlaubnis, Fahrzeugtechnik, Logistik, Umweltschutz sowie Kosten- und Qualitätsmanagement. Abschluss der Lehre ist die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Berufsanfänger spart sich die Kosten für Führerschein und Grundqualifikation, verdient währen der Ausbildung bereits erstes Geld und kann eine Facharbeiterausbildung vorweisen.

IHK-Prüfung „Grundqualifikation“

Nur mit Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE od. D1, D1E, D, DE
Die praktische Prüfung besteht aus einer 120 minütigen Fahrprüfung
Bewertung der praktischen Fähigkeiten, auf Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Schnellstraßen und Autobahnen und in Situationen mit unterschiedlicher Verkehrsdichte
Einem praktischen Prüfungsteil von 30 Minuten
Bewertung der Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
Bewältigung einer 60 minütigen kritischen Fahrsituation,
insbesondere die Beherrschung des Kraftfahrzeugs bei unterschiedlichem Zustand der Fahrbahn je nach Witterungsverhältnissen sowie Tages- und Nachtzeit geprüft. Dieser Prüfungsteil findet entweder auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator statt.

Die „beschleunigte Grundqualifikation“

Eine Fahrerlaubnis ist hierbei nicht erforderlich
140 Stunden Unterricht à 60 Minuten an einer Ausbildungsstätte
Davon mindestens 10 Fahrstunden à 60 Minuten,
(unter Aufsicht einer Person mit Fahrlehrerlaubnis der jeweiligen Klasse)
und erfolgreicher theoretischer Prüfung von 90 Minuten dauer
Prüfung durch die IHK
Altersgrenze ist hierbei 21 Jahre (Klasse C, CE)
Diese Variante soll insbesondere Umschülern den Einstieg in das Leben als Berufskraftfahrer erleichtern und auf diesem Wege dafür sorgen, dass der Branche auch künftig genug Personal zur Verfügung steht

Quelle: Lkw-Auskunft.com