Weiterbildung nach dem „BKrFQG“ für alle Kraftfahrer
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schreibt für alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E erforderlich ist, eine regelmäßige Schulung vor.
Diese Schulung ist alle fünf Jahre in Form einer Berufskraftfahrer Weiterbildung mit 5 Modulen je 7 Stunden Unterricht mit insgesamt 35 Stunden durchzuführen.
Als Nachweis der Weiterbildung wird die befristete Schlüsselzahl 95 in die Fahrerqualifizierungsnachweiskarte eingetragen.
Weiterbildungsmaßnahmen
Die Weiterbildung besteht aus 35 Stunden (a 60 Minuten) in Blöcken von 7 vollen Stunden. Eine Prüfung des erlernten Unterrichtsstoffes findet nicht statt. Der praktische Teil kann auf einem gesonderten Gelände oder in einem geeigneten Simulator durchgeführt werden.
Die Schulung ist innerhalb der Fünfjahresfrist frei einteilbar.
Zusammenfassung
- Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden Unterricht, ohne Prüfung
- die Einheiten müssen mindestens 7 Zeitstunden je Modul dauern
- muss alle 5 Jahre absolviert und nachgewiesen werden
- die Module können in unserer Fahrschule gemacht werden
- der Unterricht ist als Präsenzveranstaltung abzuleisten
- der Nachweis über die Weiterbildung wird auf dem Führerschein im Feld 12 mit der Schlüsselzahl 95 und der Gültigkeit vermerkt.
Modulunterricht
In unserer Fahrschule bieten wir ständig Unterrichtseinheiten zu den unterschiedlichen Modulen an.
Die Schulungszeiten und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier: Module für Berufskraftfahrer, Termine und Anmeldung >>

