Beschreibung:
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Erwerb:
Ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis der Klasse A2 bzw. AB.
Setzt voraus:
keine
Schließt ein:
A1, A2, AM
Bemerkungen:
Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb entfällt ab dem 24. Lebensjahr
Quelle und Symbol: Wikipedia