Führerscheinklasse A

Beschreibung:
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Erwerb:
Ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis der Klasse A2 bzw. AB.

Setzt voraus:
keine

Schließt ein:
A1, A2, AM

Bemerkungen:
Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb entfällt ab dem 24. Lebensjahr
Quelle und Symbol: Wikipedia